Rechtsprechung
BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Falknerjagdschein
- openjur.de
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Waffenprüfung beim Falknerjagdschein ist unangemessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Vorschriften des Bundesjagdgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Jagd - Falken
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78
- BVerfG, 15.09.1981 - 1 BvR 290/78
- BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvR 290/78
Papierfundstellen
- BVerfGE 55, 159
- NJW 1981, 673
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 64/78
Schulbücher
Auszug aus BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78
Die Grundrechtsverletzung kann unmittelbar durch eine -- teilweise -- Nichtigerklärung des § 15 Abs. 7 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 1 BJagdG beseitigt werden, da die Vorschrift auch nach Erklärung der Teilnichtigkeit sinnvoll anwendbar bleibt (vgl. BVerfGE 53, 1 [23 f.]). - BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78
2 Abs. 1 GG gewährleistet jedem die allgemeine Handlungsfreiheit, soweit er nicht Rechte anderer verletzt, gegen das Sittengesetz oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt; zu dieser gehört jede Rechtsnorm, die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang steht (BVerfGE 6, 32 [37 f.]). - BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision
Auszug aus BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78
Eine verfassungskonforme Auslegung des § 15 Abs. 7 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 1 BJagdG, mit der die Grundrechtsverletzung vermieden werden könnte (vgl. dazu BVerfGE 49, 148 [157]), ist nicht möglich.
- BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63
Mitfahrzentrale
Auszug aus BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78
Ist ein gesetzlicher Eingriff unerläßlich, so müssen die Mittel zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels geeignet sein und dürfen den Einzelnen nicht übermäßig belasten (BVerfGE 17, 306 [313 f.]). - BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62
Vordienstzeiten
Auszug aus BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78
Schließlich ist die Regelung über die Erteilung des Falknerjagdscheins auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität (vgl. BVerfGE 17, 337 [354]) zu rechtfertigen. - BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvL 2/71
Verfassungswidrigkeit des EinzelHG
Auszug aus BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78
Es verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn für eine Erlaubnis Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt werden, die in keinem Bezug zu der geplanten Tätigkeit stehen (vgl. BVerfGE 34, 71 [78 ff.]).
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
In materieller Hinsicht bietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit den Maßstab, nach dem die allgemeine Handlungsfreiheit eingeschränkt werden darf (BVerfGE 17, 306 [314]; 55, 159 [165]; 75, 108 [154 f.]). - BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10
Dreiteilungsmethode
Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet jedem allgemeine Handlungsfreiheit, soweit er nicht Rechte anderer verletzt und nicht gegen das Sittengesetz oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt; zu dieser gehört jede Rechtsnorm, die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang steht (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 55, 159 ; 63, 88 ; 74, 129 ; 80, 137 ). - BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
Die der Beschwerdeführerin auferlegte Beschränkung ihrer Aussperrungsbefugnis verletzt weder den Wesensgehalt der Koalitionsfreiheit (Art. 19 Abs. 2 GG) noch greift sie in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht ein (vgl. BVerfGE 55, 159 [165]).
- BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83
Kriegsdienstverweigerung II
Er fordert, daß der Einzelne vor unnötigen oder übermäßigen Eingriffen bewahrt bleibt; ein Gesetz darf den Bürger nicht stärker belasten, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerläßlich ist; die Mittel, die das Gesetz verwendet, müssen geeignet sein, den angestrebten Zweck zu erreichen (vgl. BVerfGE 17, 306 [313 f.]; 19, 342 [348 f.]; 55, 159 [165]; st. Rspr.). - BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93
Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts
Die Verfassungsbeschwerde ist im Hinblick auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 31, 194; 55, 171 [BVerfG 05.11.1980 - 1 BvR 290/78]; 64, 180) [BVerfG 31.05.1983 - 1 BvL 34/79]im Sinne des § 93 c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG offensichtlich begründet. - VGH Bayern, 14.10.2014 - 19 ZB 12.2490
Der Inhaber eines Falknerjagdscheins ist nicht jagdpachtfähig
Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1980 (1 BvR 290/78) existiere eine höchstrichterliche Entscheidung, die unmissverständlich kläre, dass ein Jahresjagdschein im Sinne des § 11 Abs. 5 BJagdG nur ein allgemeiner Jagdschein nach § 15 Abs. 2 Alt. 1 BJagdG sein könne.Mit Beschluss vom 5. November 1980 (1 BvR 290/78 - juris) erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung des Bundesjagdgesetzes 1976 (§ 15 Abs. 7 Satz 1 i.V.m. § 15 Abs. 5 S. 1 BJagdG) für nichtig, wonach Bewerber um den Falknerjagdschein die für die Erteilung eines Jagdscheines erforderlichen waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse nachweisen und eine Schießprüfung ablegen müssen.
Deshalb hat, wie das Bundesverfassungsgericht (B.v.5.11.1980 - 1 BvR 290/78 - juris) ausführt, der Gesetzgeber in dieser Hinsicht dadurch Vorkehrung getroffen, dass Pächter der Ausübung des Jagdrechts nur sein darf, wer einen Jahresjagdschein besitzt, der die Jägerprüfung voraussetzt.
Daraus ergibt sich die vom Kläger genannte Konsequenz, dass ein von der Schießprüfung freigestellter Falkner nur als Jagdgast mit Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten, nicht aber "eigenständig" die Beizjagd ausüben kann (BVerfG, B.v. 5.11.1980 - 1 BvR 290/78 - juris).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. November 1980 (1 BvR 290/78) u.a. ausgeführt, dass Pächter der Ausübung des Jagdrechts nur sein darf, wer u.a. einen Jagdschein besitzt, der die Jägerprüfung voraussetzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG), und dass danach Jagdpächter nur ein Jäger mit der Waffe sein kann.
- BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79
Versorgungsausgleich II
2 Abs. 1 GG gewährleistet jedem die allgemeine Handlungsfreiheit, soweit er nicht Rechte anderer verletzt, gegen das Sittengesetz oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt; zu dieser gehört jede Rechtsnorm, die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang steht (BVerfGE 6, 32 (37 f.); 55, 159 (165)). - BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83
Arbeitnehmerkammern Bremen
Eine verfassungskonforme Auslegung des § 8 Abs. 1 letzter Halbsatz ArbnKG, mit der ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit vermieden werden könnte (vgl. BVerfGE 49, 148 (157); 55, 159 (169)), ist nicht möglich. - BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94
Punitive Damages
Stützt sich ein die Handlungsfreiheit einschränkender Akt der öffentlichen Gewalt auf eine Rechtsnorm, so kann mit der Verfassungsbeschwerde unter Berufung auf Art. 2 Abs. 1 GG zur Nachprüfung gestellt werden, ob diese Norm nicht nur formell, sondern auch materiell mit den Normen der Verfassung in Einklang steht, insbesondere mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar ist (vgl. BVerfGE 17, 306 ; 55, 159 ; 75, 108 ; 80, 152 ). - LG Potsdam, 19.03.1999 - 23 (H) Ns 72/98
Vorlagebeschluß Verfassungsmäßigkeitsprüfung der Wehrpflicht an BVerfG
Das Mittel ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann; es ist erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder doch weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte wählen können (BVerfGE 30, 292 (316 f.); vergl. auch BVerfGE 17, 306 (313 ff.); 19, 331 (337); 25, 1 (18 ff.); 30, 250; 37, 1 (20 f.); 38, 139 (153); 38, 281 (302 f.); 39, 156 (165); 39, 210 (230 f.); 55, 159 (165); 75, 108 (154 f.); 77, 84 (109); 80, 137 (153, 159 f.)).Dies darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, daß das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen, zum Teil ihrem Anlaß nach weit geringfügigeren Fällen, eine Überprüfung von Gesetzen nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf ihre Notwendigkeit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne vorgenommen hat (BVerfGE 17, 306 ff., BVerfGE 319, 330 ff., BVerfGE 25, 1 ff., BVerfGE 30, 292 ff., BVerfGE 30, 250 ff.; BVerfGE 37, 1 ff.; BVerfGE 38, 139 ff.; BVerfGE 38, 281 ff., BVerfGE 39, 156 ff., BVerfGE 59, 210 ff., BVerfGE 55, 159 ff., BVerfGE 75, 108 ff., BVerfGE 77, 84 ff., BVerfGE 80, 137 ff.).
- BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 502/83
Pfändbarer Teil des Arbeitslohns - Befreiung von der inländischen …
- LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des …
- BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvR 290/78
Anfall der Beweisgebühr im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- VG Regensburg, 09.10.2012 - RO 4 K 12.1066
Falknerjagdschein, Gemeinschaftsjagdrevier, Jagdpachtvertrag, Jagdzwecke
- SG Stade, 31.05.2005 - S 1 KR 56/04
Vereinbarkeit der Verpflichtung zur Zahlung einer Praxisgebühr mit dem Grundsatz …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 2/92
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.1990 - 2 S 2192/89
Beschränkung der Feuerwehrabgabepflicht auf männliche Gemeindeeinwohner
- VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10
Heizkostengebühren
- VG Leipzig, 19.03.2014 - 4 K 537/12
Rechtmäßigkeit der Befristung einer unbefristet erteilten Berufungszusage bei …
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1994 - 11 S 2582/93
Soldatenrecht: Kürzung der Übergangsgebührnisse für die Zeiten einer Beurlaubung …
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1991 - 5 S 921/90
Verfassungsmäßigkeit des Bejagungsverbots für Rabenvögel
- LG Freiburg, 20.06.1989 - V Qs 12/89
Gebühren und Kosten: Kosten und notwendige Auslagen bei Aufhebung des Widerrufs …
- OLG Zweibrücken, 29.06.1982 - 1 Ws 159/81